Kastrations-, Kennzeichungs- und Registrierpflicht für freilebende Katzen in Müllheim

Ab dem 01.01.2022 tritt in Müllheim die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) in Kraft. Diese besagt, dass alle Katzen, die Freilauf haben, vom Halter kastriert und mit einem Chip oder einer Tätowierung gekennzeichnet werden müssen. Es wird außerdem vorgeschrieben, dass die Kennzeichnung im kostenfreien Haustierregister von TASSO e.V. oder im Register FINDEFIX vom Deutschen Tierschutzverein registriert werden muss.

Die Verordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl von Katzen innerhalb des Müllheimer Stadtgebietes zurückzuführen sind. Durch eine Dezimierung der freilebenden Katzenpopulation soll auch die Verbreitung von Infektionskrankheiten verringert werden.

Von der Kastrationspflicht können auf Antrag durch die Stadt Ausnahmen zugelassen werden.