Bezahlung

Für die Tierärzte in ganz Deutschland gilt die sogenannte GOT, die Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 28. Juli 1999 mit Gebührensätzen nach 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 19. Juli 2017. Darin wird zwischen Grundleistungen (z.B. Allgemeine Untersuchung) und Zusatzleistungen unterschieden (z.B. Operationen). Dabei kann der Tierarzt frei zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz wählen, entsprechend dem entstandenen Aufwand. Zusätzlich werden Materialkosten (z.B. Nahtmaterial, Skalpelle, Implantate) berechnet. Die GOT beinhaltet die Preise für die verschiedenen Leistungen ohne Mehrwertsteuer. Diese beträgt derzeit 19% Mehrwertsteuer und wird auf die erbrachten Leistungen und angewandten und abgegebenen Medikamente berechnet.

Nachdem wir unsere Zeit so gut wie möglich für die Behandlung und Betreuung Ihrer Lieblinge verwenden wollen, bitten wir aus Gründen der Arbeitsersparnis um Barzahlung. Außerdem können wir Ihnen die bequeme Bezahlung per EC-Karte anbieten.